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Finanzielle Probleme oder Schulden? Sie finden diese Situation mittlerweile unerträglich. Sie wollen dies notfalls auch per Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) ändern.
Sie brauchen dazu die von einem Rechtsanwalt ausgestellte Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO über die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens.
Dabei legen Sie Wert auf eine schnelle, zeit-
Dann kontaktieren Sie dazu am besten gleich Rechtsanwalt Mass per Online-
Wichtig:
Am 01.07.2014 in Kraft getretene verschärfte Reform der Verbraucherinsolvenz.
Mehr erfahren Sie hier.
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Anschrift
Ergoldinger Straße 2 c
84030 Landshut
Telefon:
0871 953 58 305
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