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Was ist ein P-
Ein P-
Im Ergebnis handelt es sich beim P-
Ein Schuldner der sein Girokonto in ein P-
Wichtig hierbei ist zu wissen, dass die Bank dies ablehnen wird, wenn das bereits vorhandene Girokonto überzogen ist.
Daher ist ein Umwandlungsantrag nur dann sinvoll, wenn das Girokonto nich im Minus ist.
Außerdem können grundsätzlich auch gemeinschaftliche Konten nicht in ein P-
Was ist eine P-
Wird ein Konto in ein P-
Tipp: Da für die Ausstellung der P-
Wichtig: Da die Pfändungsfreibeträge immer zum Juli ungerader Kalenderjahre erhöht werden, sollte auch bei bereits ausgestellten P-
Wie erhält man die P-
Zunächst ruft man bei einem Anwalt, möglichst mit Schwerpunkt Insolvenzrecht oder einer anderen anerkannten Stelle an und fragt danach nach den Kosten für die AUsstellung der P-
Will der Schuldner den Betrag investieren, dann sollte er einen Termin vereinbaren, zu dem er dann folgendes mitbrimgt:
den Betrag, der für die Ausstellung der P-
einen Nachweis, dass er ein P-
Nachweis über die Existenz der anderen Unterhaltsberechtigten (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
Nachweis, dass der Unterhalt geleistet wird (Bei Naturalunterhalt Meldenachweis der anderen Unterhaltsberechtigten; bei Geldunterhalt: Kontoauszüge über die Zahlungen)
Nachweis über Kindergeld (Z.B. Kindergeldbescheid der Familienkasse; Kontoauszug), sofern dieses auf dem P-
Weshalb sind die Pändungsfreibeträge auf der P-
Da nicht jeder Kontoinhaber Einkünfte aus Arbeitseinkommen hat, sondern z.B. aus Zinsen oder aus Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld etc.), die Erzieler von Arbeitseinkommen aber regelmäßig auch höhere Aufwendungen (Fahrtkosten etc.) haben, gewährt der Gesetzgeber grundsätzlich auf dem P-
Wird dem Schuldner der bei der Lohnpfändung gewährte höherer Pfändungsfreibetrag nicht wieder genommen, wenn Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber auf das P-
Das ist, wenn man keinen entsprechenden Antrag stellt, tatsächlich so.
Denn es besteht die bei vielen Schuldnern völlig unbekannte Möglichkeit beim Vollstreckungsgericht den Pfändungsfreibetrag auf die Höhe der Lohnpfändungstabelle anzuheben.
Dies ist jedem Schuldner, der höheres Arbeitseinkommen als die geringeren P-
Tipp: Der Schuldner sollte hierzu in der Rechtsantragsstelle seines Amtsgericht vorsprechen und dort einen Berechtigungsschein (Beratungshilfe) für den Antrag ans Vollstreckungsgericht beantragen, der dann einem Anwalt vorgelegt werden kann, um den richtigen Antrag beim Vollstreckungsgericht dann zu stellen.